Der wesentliche Zweck unseres Herzensprojekts "refugees can!" ist es, Flüchtlingen (refugees) die Integration in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen. Hierzu haben wir in den letzten Wochen unsere Jobbörse technisch so angepasst, dass freie Arbeitsstellen, die auch von Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden besetzt werden könnten, gesondert angezeigt werden.
Arbeitgeber dürfen „refugee-friendly jobs“ kostenfrei bei uns inserieren. Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis können sich schnell und regional einen Überblick über die freien Arbeitsstellen in Ihrer Nähe verschaffen und einfach Kontakt aufnehmen.
Damit dies auch möglichst verständlich funktioniert, haben wir auch eine englischsprachige Version dieser Seite online gestellt und diese auch für mobile Endgeräte optimiert.
Die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsmarkt ist für unser Land und für die betroffenen Menschen selbst von großer Bedeutung.
Wir bieten mit dem Projekt refugees can! auf campusanzeigen.net eine Plattform an, die die enorme Nachfrage nach Auszubildenden und nach Facharbeitskräften in Deutschland mit dem Wunsch nach einer selbstbestimmten und gerecht entlohnten Beschäftigung zum Ausgleich zu bringen versucht!
Um der Mammutaufgabe der Integration der Flüchtlinge gewachsen zu sein, bedarf es nicht nur einer schnell handelnden Politik, sondern auch der Initiative von Institutionen, der privaten Wirtschaft und einzelnen engagierten Menschen.
Arbeitgeber, private Personen/Supporter, Presse und natürlich die Flüchtlinge selbst können Ihren Beitrag hierzu leisten.
Unsere Jobbörse campusanzeigen.net stellt ab Anfang Oktober die technischen Voraussetzungen hierfür bereit.
Wer darf arbeiten? Wie inseriere ich Jobs? Scrollen Sie nach unten und erhalten Sie weitere Informationen.
Liebe Besucher, wir sind über jede Art der Unterstützung dankbar. Hier halten wir Euch auf dem Laufenden. Spread the idea - refugees can!
share the idea on facebook for updates like us on facebookWir freuen uns, dass Sie sich für das Thema „Jobs for Refugees“ bzw. “refugees can!“ interessieren. Im Folgenden wollen wir Ihnen Ihre natürlichen Bedenken nehmen und die typischen Fragen, die man sich vor der Ausschreibung eines „refugee-friendly (flüchtlingsfreundlichen) jobs“ stellt, beantworten.
Selbstverständlich. Je nach Asylstatus des Flüchtlings (bzw. seines Asylantrags) dürfen Flüchtlinge verschiedene Angestelltenverhältnisse eingehen. Hier eine Übersicht der verschiedenen Asylstatus und Ihren Rechten:
Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., ERSTINFOS für Asylsuchende, S. 13
1.Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie in den Stellenbeschreibungen explizit darauf hinweisen, dass Bewerber mit Asylhintergrund Ihren Asylstatus nennen und Bestätigungen mitsenden. Damit vermeiden Sie unnötige Missverständnisse.
2.Tipp: Schreiben Sie eine Stellenbeschreibung, bei der keine oder wenig Deutschkenntnisse benötigt werden, auf englisch.
3.Tipp: Führen Sie die Sprachanforderungen in der Stellenbeschreibung auf – der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen ist ein guter Anhaltspunkt dafür.
Leisten Sie Ihren Beitrag zur Integration. Sie geben einem neuen Bürger eine neue Arbeit, erhalten seine Leistung und tun etwas Gutes für die Gesellschaft. Eine klassische Win-Win-Situation!
Für campusanzeigen.net ist „refugees can!“ eine Herzensangelegenheit. Deswegen können Sie Ihren „refugee-friendly job“ bei uns kostenlos platzieren.
Ja, ich will inserieren – wie mache ich das? Platzieren Sie unser Arbeitgebersiegel "refugees can!" in Ihrer Anzeige und geben Sie zusätzlich das gewünschte Sprachlevel an. Nutzen Sie hierfür den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen unter http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/. Diese minimale Bedingung ist Voraussetzung für ein kostenloses Inserat! Das Media-Kit für unser Arbeitgebersiegel und den „refugees can!“-Button erhalten Sie hier als Download: http://bit.do/refugees-can. Schicken sie Ihr Stellenangebot einfach in Form einer HTML-, PDF- oder Word-Datei, an unsere E-Mail refugees-can@campusanzeigen.net. Ihre Anzeige wird dann von uns mit unserem "refugees can!"- Button auf der Jobbörse veröffentlicht. Und so kann Ihre Stellenanzeige in der Suchergebnisliste aussehen:
Tun Sie Gutes und reden Sie darüber: Sie dürfen das Arbeitgebersiegel ohne Vorgaben auf allen Medien, kostenlos, weltweit, ohne Laufzeit und für Ihre gesamte Unternehmenskommunikation nutzen - wenn Sie es nicht zweckentfremden oder manipulieren.
Übrigens: Sobald der Job erfolgreich vergeben wurde oder nicht mehr zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns kurz per E-Mail oder Telefon und wir entfernen das Angebot natürlich umgehend.
Für detailliertere Informationen wie Sie Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen können, stellen wir Ihnen hier noch einen Leitfaden der Handelskammer Hamburg zur Verfügung: http://bit.do/Leitfaden-fuer-Arbeitgeber
Herzlich willkommen in Deutschland. Um Ihnen den Einstieg in Ihr neues Leben zu vereinfachen, haben wir für Sie an dieser Stelle die ersten Schritte Ihrer erfolgreichen Integration dargestellt. Auf jeden Fall müssen Sie bei Ihrem Aufenthalt diese Punkte beachten:
Status (Aufenthaltsstatus)
Gleich am Anfang Ihres Aufenthalts bekommen Sie von den deutschen Behörden einen Aufenthaltsstatus zugewiesen. Dieser Status ist von Ihrer persönlichen Situation und von der Lage Ihres Asylantrags abhängig und kann sich mit der Zeit ändern. Der Status bestimmt, was Sie machen können (z. B. arbeiten oder reisen). Es ist darum sehr wichtig, dass Sie immer wissen, welchen Aufenthaltsstatus Sie haben.
Unterlagen / Dokumente
Alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel Ihren Aufenthaltsstatus, werden Ihnen schriftlich ausgestellt. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Unterlagen bei jedem Termin mit den Behörden und bei jedem offiziellen Anlass dabei haben. Machen Sie Kopien von den Unterlagen oder fragen Sie dafür die Behörden.
Beratung
Wenn Sie Fragen haben, finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe. In jeder Erstaufnahmeeinrichtung gibt es Sozialarbeiter, die Sie gerne zu den wichtigsten Fragen beraten werden. Auch wir haben für Sie einige interessante Informationen zusammengestellt. Natürlich können Sie sich ebenso im Internet selbstständig informieren. Einige interessante Links finden Sie unten im Text. Viel Erfolg!
Schritt 1: Melden Sie sich bei einer Behörde in Ihrer Nähe
Theoretisch können Sie sich bei jeder Behörde melden und einen Antrag stellen. Abgeraten wird von einer Antragsstellung bei der Polizei. Melden Sie sich am besten bei den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie werden dann zu Ihrem nächsten Aufenthaltsort (Erstaufnahmeeinrichtung – EAE) weitergeleitet. (Deutsch) http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufbau/Aussenstellen/aussenstellen-node.html (English) http://www.bamf.de/EN/DasBAMF/Aufbau/Aussenstellen/aussenstellen-node.html
Schritt 2: Einzug in die „Erstaufnahmeeinrichtung“ und Asyl-Antragsstellung
Sie werden zwischen zwei Wochen und drei Monaten in der Einrichtung bleiben. In dieser Zeit erfolgt die offizielle Antragstellung bei einer Außenstelle des BAMF. Auch wird Ihnen ein Termin für Ihre persönliche Anhörung durch das BAMF mitgeteilt. Diese Anhörung ist die Grundlage für die spätere Entscheidung über Ihren Asylantrag. Es ist der wichtigste Termin in Ihrem Asylverfahren. Einzelheiten zum Asylverfahren (Deutsch und Englisch) finden Sie hier: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/ablauf-asylverfahren.html
Schritt 3: Wartezeit mit „Aufenthaltsgestattung“
Manchmal dauert es lange, bis über Ihren Asyl-Antrag entschieden wird. In der Zeit haben Sie schon meist eine „Aufenthaltsgestattung“ erhalten und können damit in dieser Zeit schon aktiv werden.
a) 1. – 3. Monat nach Einreise: Sie dürfen noch nicht arbeiten und auch betriebliche Ausbildungen, Praktika und Freiwilligendienste sind Ihnen noch untersagt. Eine schulische Ausbildung, ein Studium (falls kein Studienverbot) und selbstfinanzierte Deutschkurse sind aber möglich! (Kinder unter 18 Jahren müssen in den meisten Bundesländern zur Schule gehen!)
b) 4. - 15. Monat nach Einreise: Sie dürfen „unselbstständig“/angestellt arbeiten. Es muss aber meistens eine „Vorrangprüfung“ und die Prüfung der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Eine Vorrangprüfung ist oft nicht nötig, wenn Sie hochqualifiziert sind oder bei Verwandten arbeiten möchten. Informieren Sie sich bei Google (Vorrangprüfung) oder unter diesem Link (Vorsicht: „schwierige Sprache“). http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-29-verbesserungen-fuer-asylbewerber-beschlossen.html
c) Ab dem 16. Monat nach der Einreise: Sie dürfen ohne Vorrangprüfung eine Arbeit aufnehmen. Eine Prüfung der Arbeitsbedingungen findet trotzdem statt. In jedem Fall muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Selbstständige Arbeit ist Ihnen mit der Aufenthaltsgestattung nicht erlaubt!
d) Ab dem 49. Monat nach der Einreise: Ihnen ist jede Beschäftigung gestattet.
Schritt 4: Entscheidung zu Ihrem Antrag
a) Aufenthaltsgenehmigung Erhalten Sie im Anschluss Ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgenehmigung, bekommen Sie gleichzeitig eine sofortige Arbeitserlaubnis. Selbstständige Arbeit ist ohne Antrag möglich (nur bei einer Asylanerkennung).
b) Duldung Ihr Asylverfahren ist beendet und Sie erhalten keine Aufenthaltsgenehmigung, aber Sie haben den Status einer „Duldung“ erhalten.
Schritt 5: Machen Sie einen Integrationskurs
Personen, deren Asylantrag anerkannt, sowie Personen denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde haben einen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Hier informieren Sie sich über passende Angebote: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html Gehören Sie nicht zum benannten Personenkreis, so besteht auch für Sie die Möglichkeit an verschiedenen Kursen teilzunehmen. Holen Sie sich weitere Informationen ein: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/ErwachseneBeratung/erwachseneberatung-node.html
Anerkennung von Qualifikationen Ebenso können Sie bei den Beratungsstellen Informationen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen und Abschlüsse einholen. http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/ErwachseneBeratung/erwachseneberatung-node.html
Sie haben eine Arbeitserlaubnis, Ihre Qualifikationen sind anerkannt worden und Sie haben den Integrationskurs absolviert? Dann schauen Sie unter http://www.campusanzeigen.net/refugees-can/details.asp nach dem passenden Job für sich! Viel, viel Erfolg – und herzlich willkommen!
Zu den Jobs http://www.campusanzeigen.net/refugees-can/details.asp
Die Flüchtlinge brauchen Sie! Unterstützen Sie unser Projekt und geben Sie damit den Flüchtlingen eine wirkliche Chance, Teil unserer Gesellschaft zu werden. Jede Unterstützung ist wichtig.
Jeder Multiplikator gibt uns und dem Projekt Antrieb:
Eure Namen sollen klingen! Vielen Dank für Euren Beitrag: Das gesamte campusanzeigen.net-Team Ralf Pardemann (technische Umsetzung) Nikola Ilic (u.a. Design) Ilya Hatskevich (u.a. Texte und Recherche) Jan Stiewe (u.a. Texte und Recherche)
Mit der Reichweite Ihres Mediums können Sie ein entscheidender Unterstützer für das Projekt „refugees can!“ werden. Als Jobbörse für den Nachwuchs und Berufseinstieg sind Inserate von Firmen bei campusanzeigen.net genau richtig aufgehoben, um den Flüchtlingen den Start in die Arbeitswelt zu ermöglichen.
Jede Reichweitenerweiterung unterstützt unser Herzensprojekt. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Die Flüchtlinge benötigen jede Unterstützung.
Unter diesem Link können Sie unser umfangreiches Media-Kit herunterladen. Bei weiteren Fragen zu Kooperationen und weiteren Möglichkeiten wenden Sie sich bitte an: refugees-can@campusanzeigen.net