Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der campusanzeigen.net GmbH, im Folgenden auch "campusanzeigen.net" oder "CAN" genannt. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird automatisch widersprochen, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Vertragsgegenstand

Campusanzeigen.net stellt dem Auftraggeber auf der Internetplattform http://www.campusanzeigen.net folgende Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung zur Verfügung: die Erstellung von Anzeigen, die Veröffentlichung von Anzeigen und / oder eine Kombination daraus. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Möglichkeit, weitere Dienste gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt oder der Auftrag durch campusanzeigen.net ausgeführt wird. Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail oder eines Faxes gewahrt. Der Vertrag berechtigt campusanzeigen.net dazu, Kundendaten für Trendanalysen und Statistiken zu nutzen. Die entsprechenden Ergebnisse werden jedoch anonym gehalten. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von campusanzeigen.net.

Urheber- und Markenrechte

Die Website campusanzeigen.net und das campusanzeigen.net-Logo sind eingetragene Markenzeichen der campusanzeigen.net GmbH (20099 Hamburg). Soweit nicht anders gekennzeichnet, unterliegen alle auf campusanzeigen.net veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) dem Urheberrecht der campusanzeigen.net GmbH. Nutzer dieser Website sind daher nicht befugt, die Website oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
Das Urheberrecht der auf der Website veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung (einschließlich HTML-Quelltext) vom Inserenten selbst oder einer von ihm beauftragten Agentur übernommen wurde, liegt beim jeweiligen Kunden bzw. bei der von ihm beauftragten Agentur.

Anzeigenauftrag

Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Erteilung des Auftrags, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte zum Einstellen in das Internet, insbesondere Urheber- und sonstige Rechte sowie Leistungsschutz an den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Eine Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von campusanzeigen.net ist ausgeschlossen. Unabhängig vom Übermittlungsweg gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur dann gewährleistet ist, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers können von campusanzeigen.net nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, campusanzeigen.net alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Leistungen erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form.

Bearbeitung und Fristen

Campusanzeigen.net veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – wenn möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Online-Schaltung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.

Anzeigenschaltung

Campusanzeigen.net veröffentlicht im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen und Werbebanner (im folgenden "Anzeigen") auf den Webseiten von campusanzeigen.net, sowie den campusanzeigen.net-Edelprofilen auf den VZnet Netzwerken (schülerVZ, studiVZ, meinVZ). Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden. Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen. Hierbei werden die Interessen des Auftraggebers berücksichtigt. CAN behält sich jederzeit das Recht vor, die Platzierung abzulehnen oder zu beenden.

Orte der Veröffentlichung

CAN ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig zu verbreiten. Sie ist insbesondere berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von campusanzeigen.net frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von campusanzeigen.net, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

CAN weist den Auftraggeber darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass die auf von campusanzeigen.net betriebenen Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.

Links

Die Seite www. campusanzeigen.net enthält Links zu anderen Internet-Seiten. CAN trägt keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

Änderung des Anzeigentextes und Layouts

Campusanzeigen.net nimmt auf Wunsch des Auftraggebers einmalig Änderungen an der durch CAN erstellten Anzeige während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern CAN dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Änderungen, welche die Anzeige so in ihrer Identität verändern, dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben wird. Alle sonstigen Änderungen werden dem Auftraggeber aufwandsabhängig berechnet. Die Änderungen werden durch CAN erst nach Zugang einer schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers vorgenommen.

Ablehnungsrecht

Anzeigen von Unternehmen, deren Erwerbszweck den geltenden Jugendschutzbestimmungen widersprechen (z.B. Erotik, Alkohol, Tabak) werden grundsätzlich nicht in dem campusanzeigen.net-Edelprofil von schülerVZ veröffentlicht. Campusanzeigen.net behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts oder der Herkunft nach sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von campusanzeigen.net gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für CAN unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann campusanzeigen.net die betreffenden Inhalte löschen. Die Ablehnung bzw. Löschung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Links auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.

Gewährleistung

Die Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt, ohne dass campusanzeigen.net dem Auftraggeber gegenüber eine bestimmte Zahl von Online-Zugriffen oder Bewerbungen garantiert.

Zahlungsfrist

Die Rechnung wird von campusanzeigen.net unverzüglich nach Online-Schaltung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzüge.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann campusanzeigen.net Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. CAN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Verlängerung der Veröffentlichung

Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Schaltungsdauer um den Zeitraum, währenddessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Kündigungsrecht

Soweit campusanzeigen.net bei der Erbringung einer Leistung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der jeweiligen Verfügung. Sollte die Leistung nicht zur Verfügung gestellt werden können, steht campusanzeigen.net ein Kündigungsrecht zu. In diesem Fall informiert CAN den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung.

Abmahnung, gerichtliche Entscheidungen

Ist der Auftraggeber wegen einem bei campusanzeigen.net veröffentlichten Produkt abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist er verpflichtet, campusanzeigen.net unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet campusanzeigen.net nicht. Der Auftraggeber ist dann dazu verpflichtet, CAN von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und campusanzeigen.net einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

Schadensersatz

Campusanzeigen.net haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von campusanzeigen.net, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet CAN ohne Beschränkung auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Wartungsarbeiten

campusanzeigen.net muss in regelmäßigen und unregelmäßigen Abständen Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchführen. CAN ist bemüht, Störungen der Leistungen so gering wie möglich zu halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Schriftformerfordernisse

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten

Sollte es zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingungen und der anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 20099 Hamburg. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Hamburg bzw. Landgericht Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 

campusanzeigen.net GmbH, 15. Januar 2011